Fundraisingrichtlinie
Stand: Juni 2026
1. Zweck und Geltungsbereich
Zweck
Diese Fundraising-Richtlinie regelt die Einwerbung, Annahme, Verwendung und Dokumentation von Spenden, Fördermitteln, Sponsoringmitteln und sonstigen Zuwendungen. Sie dient der rechtssicheren, transparenten und reputationsbewussten Gestaltung der Fundraisingaktivitäten von START.
Geltungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Fundraisingaktivitäten von START sowie für alle Mitarbeitenden, Geschäftsführung, Gremienmitglieder und beauftragten Dritten, soweit sie im Zusammenhang mit der Einwerbung oder Betreuung von Zuwendungsgeber:innen für START tätig werden.
2. Grundsätze des Fundraisings
Mission und Mittelbedarf
START ist eine gemeinnützige GmbH. Die Gesellschaft verfolgt ihren Satzungszweck, insbesondere die Förderung von Schüler:innen mit Migrationsbezug und die Stärkung von Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Zur Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Programme wirbt START neben der Ankerfinanzierung durch die Gesellschafterin weitere Mittel ein.
Integrität, Transparenz und Unabhängigkeit
Fundraising erfolgt wahrheitsgemäß, transparent, respektvoll und ohne unangemessenen Druck. START nimmt keine Mittel an, die den gemeinnützigen Zwecken, der Wirkungslogik, der strategischen und operativen Unabhängigkeit oder der Glaubwürdigkeit von START entgegenstehen.
Rechtskonformität
Bei Fundraisingaktivitäten sind insbesondere die Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Steuerrechts, des Datenschutzrechts, des Wettbewerbsrechts, des Geldwäsche- und Sanktionsrechts sowie die internen Compliance-Vorgaben von START einzuhalten.
3. Formen der Mittelgewinnung und steuerliche Einordnung
Spenden
Spenden sind freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung. Zweckgebundene Spenden dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden, soweit die Zweckbindung mit den gemeinnützigen Zwecken von START vereinbar ist. Zuwendungsbestätigungen dürfen nur ausgestellt werden, wenn die steuerlichen Voraussetzungen vorliegen.
Fördermittel und Projektförderungen
Fördermittel und Projektförderungen werden entsprechend der jeweiligen Fördervereinbarung, Bewilligungsbedingungen oder Zweckbindung verwendet. Berichtspflichten, Nachweispflichten und Fristen sind vor Annahme der Förderung zu prüfen und während der Durchführung zu dokumentieren.
Sponsoring und Gegenleistungen
Sponsoring oder sonstige Vereinbarungen mit Gegenleistungen, insbesondere Logo-Nennung, Verlinkung, werbliche Sichtbarkeit, Redebeiträge, Ticketkontingente, Präsentationsrechte oder andere Kommunikationsleistungen, sind vorAbschluss rechtlich und steuerlich einzuordnen. Umsatzsteuerliche Folgen und die Abgrenzung zwischen ideellem Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sind vorab zu prüfen.
Keine Zusagen ohne Prüfung
Zusagen gegenüber Zuwendungsgeber:innen, die über eine bloße Danksagung hinausgehen und als werbliche, repräsentative oder sonstige Gegenleistung verstanden werden können, dürfen erst nach interner rechtlicher und steuerlicher Prüfung gemacht werden.
4. Annahme und Ablehnung von Mitteln
Grundsatz
START nimmt Zuwendungen nur an, wenn Herkunft, Zweckbindung, Bedingungen und mögliche Gegenleistungen mit den rechtlichen Vorgaben, den gemeinnützigen Zwecken, den Werten und der Reputation von START vereinbar sind.
Ausschlusskriterien
START lehnt Zuwendungen ab oder gibt sie zurück, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Mittel oder die Zuwendungsgeber:innen insbesondere mit folgenden Umständen verbunden sind:
- strafbare Handlungen, Korruption, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung;
- Sanktionslistenbezug oder sonstige rechtliche Annahmeverbote;
- extremistische, rassistische, antisemitische, demokratiefeindliche oder menschenfeindliche Aktivitäten;
- schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, Ausbeutung oder systematische Diskriminierung;
- Zwecke oder Bedingungen, die die Unabhängigkeit von START beeinträchtigen oder den Zielen von START widersprechen;
- erhebliche Reputationsrisiken für START oder die Gesellschafterin
Nachträglich bekanntwerdende Umstände
Werden nach Annahme einer Zuwendung Umstände bekannt, die gegen eine Annahme sprechen, prüft START unverzüglich geeignete Maßnahmen. Dazu können die Sperrung der Mittel, die Rückgabe, die Anpassung der Vereinbarung, die Einbindung zuständiger Behörden oder andere rechtlich gebotene Schritte gehören.
5. Prüf- und Entscheidungsverfahren
Basisprüfung
Vor Annahme einer Zuwendung werden Zweck, Herkunft, Bedingungen, mögliche Gegenleistungen und steuerliche Einordnung plausibilisiert. Bei wiederkehrenden Zuwendungsgeber:innen ist zu prüfen, ob die vorhandenen Informationen noch aktuell sind.
Vertiefte Prüfung
Eine vertiefte Prüfung ist insbesondere erforderlich bei größeren Zuwendungen, Unternehmenszuwendungen, Zuwendungen aus dem Ausland, ungewöhnlichen Bedingungen, Sponsoringelementen, politisch oder reputativ sensiblen Zuwendungsgeber:innen sowie bei Hinweisen auf rechtliche oder ethische Risiken.
Zuständigkeiten
Die operative Vorprüfung erfolgt durch das zuständige Fundraisingteam. Die Entscheidung über risikobehaftete oder grundsätzliche Fälle trifft die Geschäftsführung. Ist die Geschäftsführung selbst betroffen oder besteht ein erhebliches Reputations- oder Grundsatzrisiko, ist die zuständige Gesellschafterinstanz bzw. die Gemeinnützige Hertie-Stiftung einzubeziehen.
Dokumentation
Prüfungen, wesentliche Entscheidungen, Ablehnungen, Rückgaben, Interessenkonflikte und Beschwerden sind angemessen zu dokumentieren. Die Dokumentation muss nachvollziehbar machen, auf welcher Grundlage die Annahme, Ablehnung oder Rückgabe einer Zuwendung erfolgt ist.
6. Zweckbindung, Mittelverwendung und Berichterstattung
Zweckgerechte Verwendung
START verwendet Zuwendungen ausschließlich entsprechend der vereinbarten Förderung, dem angegebenen Spendenzweck oder der zulässigen gemeinnützigen Zwecksetzung. Zweckbindungen dürfen nur angenommen werden, wenn sie tatsächlich erfüllbar und mit den Zielen von START vereinbar sind.
Berichterstattung
START berichtet gegenüber Fördermittelgeber:innen und Zuwendungsgeber:innen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Darüber hinaus veröffentlicht START freiwillig geeignete Informationen zur Tätigkeit, Mittelverwendung und Wirkung, insbesondere im Rahmen von Jahresabschluss, Wirkungsberichten und Transparenzangaben.
Transparenzgrenzen
Auskunfts- und Informationswünsche werden unter Beachtung von Datenschutz, Persönlichkeitsrechten, Kinder- und Jugendschutz, Vertraulichkeitspflichten sowie berechtigten Schutzinteressen der Zielgruppe beantwortet.
7. Umgang mit Zuwendungsgeber:innen
Freiwilligkeit und Respekt
START achtet die Freiwilligkeit von Spenden und Zuwendungen. Fundraising darf keinen psychischen oder physischen Druck ausüben und keine irreführenden, aggressiven oder unangemessenen Methoden einsetzen.
Wahrheitsgemäße Information
Zuwendungsgeber:innen werden zutreffend über START, die Programme, die Mittelverwendung und die Wirkung informiert. Wirkungsangaben müssen nachvollziehbar sein. Ziele, Annahmen und bereits erreichte Ergebnisse sind in der Kommunikation klar voneinander zu trennen.
Keine unzulässige Einflussnahme
Zuwendungsgeber:innen erhalten keinen Anspruch auf inhaltliche, personelle oder operative Steuerung der Programme, soweit dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig in einer Fördervereinbarung geregelt ist. Die pädagogische, programmatische und strategische Unabhängigkeit von START bleibt gewahrt.
8. Datenschutz und Fundraisingkommunikation
Datenschutzgrundsätze
Personenbezogene Daten von Zuwendungsgeber:innen, Interessent:innen und Kontaktpersonen werden nur auf rechtmäßiger Grundlage, zweckgebunden, datensparsam und sicher verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage besteht oder eine wirksame Einwilligung vorliegt. Adressen werden nicht verkauft.
Ansprache und Einwilligungen
Fundraisingansprache, Newsletter und sonstige Kommunikation erfolgen unter Beachtung der datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben. Einwilligungen, Widersprüche und Abmeldungen sind zu dokumentieren und unverzüglich zu beachten.
Löschung und Aufbewahrung
Daten werden gelöscht, sobald sie für die jeweiligen Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder berechtigten Dokumentationsinteressen entgegenstehen.
9. Schutz der Zielgruppe und verantwortungsvolle Darstellung
Schutz minderjähriger Jugendlicher
Die Rechte und Schutzbedarfe der von START geförderten Jugendlichen haben Vorrang vor Fundraisinginteressen. Dies gilt insbesondere für Fotos, Videos, Zitate, Lebensgeschichten, Herkunftsbezüge, Diskriminierungserfahrungen und sonstige personenbezogene Angaben.
Würdevolle Kommunikation
Fundraisingkommunikation darf Jugendliche nicht instrumentalisieren, stigmatisieren oder defizitorientiert darstellen. Die Darstellung erfolgt respektvoll, ressourcenorientiert und nur mit den erforderlichen Einwilligungen und Rechteklärungen.
Besondere Sensibilität
Angaben zu Migration, Herkunft, sozialer Lage, Religion, Diskriminierungserfahrungen oder sonstigen sensiblen Umständen werden nur verwendet, wenn dies erforderlich, angemessen, rechtlich zulässig und mit dem Schutzkonzept von START vereinbar ist.
10. Integrität der Fundraisingpraxis
Keine erfolgsabhängigen Provisionen
START zahlt keine Provisionen in Form eines Prozentsatzes der eingeworbenen Mittel an externe Fundraiser:innen, Agenturen oder Mitarbeitende. Vergütungen für externe Leistungen müssen transparent, angemessen und vertraglich geregelt sein.
Externe Fundraiser:innen und Dienstleister
Externe Fundraiser:innen, Agenturen und Dienstleister sind vertraglich auf diese Richtlinie, Datenschutz, Vertraulichkeit und wahrheitsgemäße Kommunikation zu verpflichten. Sie dürfen keine Zusagen machen, zu denen sie nicht ausdrücklich berechtigt sind.
Interessenkonflikte
Mitarbeitende, Geschäftsführung, Gremienmitglieder und beauftragte Dritte haben tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Fundraisingaktivitäten unverzüglich offenzulegen. Die Entscheidung über den weiteren Umgang erfolgt dokumentiert durch die Geschäftsführung; bei Betroffenheit der Geschäftsführung durch die zuständige Gesellschafterinstanz.
Geschenke und Einladungen
Geldgeschenke dürfen nicht angenommen werden. Sachgeschenke und Einladungen dürfen nur angenommen werden, wenn sie geringwertig, sozialadäquat und nicht geeignet sind, Entscheidungen zu beeinflussen. In Zweifelsfällen ist vor Annahme die Geschäftsführung einzubeziehen.
11. Beschwerden, Hinweise und Verstöße
Rückfragen und Beschwerden
Rückfragen zum Fundraising nimmt das Fundraisingteam von START unter E-Mail entgegen. Beschwerden können an die Geschäftsführung von START oder an die Gemeinnützige Hertie-Stiftung als Gesellschafterin gerichtet werden.
Vertrauliche Prüfung
Hinweise und Beschwerden werden vertraulich behandelt, dokumentiert und durch die zuständige Stelle (Geschäftsführung) geprüft. Personen, die in gutem Glauben Hinweise geben, dürfen hieraus keine Nachteile erfahren.
Umgang mit Verstößen
Verstöße gegen diese Richtlinie werden konsequent geprüft. Je nach Schwere des Verstoßes kommen organisatorische, arbeitsrechtliche, vertragliche, steuerliche oder sonstige rechtliche Maßnahmen in Betracht.
12. Inkrafttreten, Überprüfung und Verantwortung
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit Beschluss der Geschäftsführung in Kraft und ist allen betroffenen Mitarbeitenden sowie beauftragten Dritten zugänglich zu machen.
Regelmäßige Überprüfung
Die Richtlinie wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft, insbesondere bei wesentlichen Änderungen der Fundraisingpraxis, der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der Governance-Struktur von START.
Verantwortung
Für die Umsetzung dieser Richtlinie ist die Geschäftsführung verantwortlich. Die operative Anwendung erfolgt durch die jeweils zuständigen Bereiche, insbesondere Fundraising, Kommunikation, Finanzen und Recht.